Liebe Gäste,
wir haben für Sie aktuelle Informationen zu den Mund-Nasenschutz-Empfehlungen und zur Datenerfassung in der Gastronomie.
Zunächst möchten wir uns bei Ihnen für Ihren Besuch in den letzten Tagen, für das Einhalten der Hygienebestimmungen und für Ihre Geduld herzlich bedanken.
Mund-Nasenschutz:
Wir haben am Donnerstag den 14.05.2020 die Information erhalten, dass ab dem 15.05.2020 eine Maskenpflicht in der Gastronomie für die Gäste und das Personal vollzogen werden muss. Hierbei handelte es sich um eine Fehlinformation. Ab morgen (20.05.2020) werden wir nur noch eine Maskenempfehlung an unsere Gäste aussprechen. Für die zahlreichen Aktualisierungen möchten wir uns entschuldigen, da der Informationsaustausch mit den Behörden in den vergangenen Tagen leider etwas widersprüchlich verlief.
Datenerfassung: §4 Abs. 3 Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 07.05.2020
Wie Sie sicherlich bemerkt haben, erfassen wir Ihre Daten bei Ihrem Besuch in unserem Betrieb. Dies ist seit dem 15.05.2020 eine gesetzliche Auflage und soll bei einem möglichen Coronafall helfen eine Infektionskette nachzuvollziehen. Es gab leider einige Gäste, die sich an unserem Empfang über die Datenerfassung geärgert haben und fälschlicher Weise sogar annahmen, dass die Datenerfassung freiwillig von unserem Betrieb durchgeführt wird, da bei verschiedenen Ausflugslokalen in näherer Umgebung dies nicht der Fall sei. Wir müssen Ihre Daten erfassen, da wir ansonsten gegen die Auflagen verstoßen und folglich unseren Betrieb nicht öffnen dürften. Verständlicher Weise herrscht eine gewisse Verwirrung in Bezug auf die genannte Datenerfassung, da manche Gaststätten dieser Auflage bis heute nicht nachgekommen sind. Wir erfassen also Ihre Daten nicht aus Willkür, sondern weil es gesetzlich vorgeschrieben ist.
LINK zum Nachlesen: Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 7. Mai
Link Datenerfassung am Forsthaus Kalkofen (Für Ihren Besuch)
Sitzplätze:
Eine weitere Auflage der Verordnung sah vor, die Anzahl unserer Sitzplätze zu reduzieren und eine „Obergrenze“ an Besuchern, die sich zu einem Zeitpunkt in unserem Biergarten aufhalten, vorzunehmen. Diese Maßnahme soll zur Einhaltung der Mindestabstände (1,5 Meter) und der Vermeidung von Menschenansammlungen an Warteschlangen und Toiletten dienen.
Wir bedanken uns für das aufmerksame Durchlesen und Ihr Interesse. Zudem bitten wir um Ihr Verständnis und darum den Auflagen nachzukommen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und bleiben Sie bitte gesund!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Familie Bausch